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Dorfgemeinschaftshaus Eboldshausen
Dorfgemeinschaftshaus Eboldshausen
Die Gemeinschafts- und Mehrzweckräume sowie die Küchen stehen allen in den Ortschaften Eboldshausen, Oldershausen und Wiershausen ansässigen Verbänden, Vereinen und Interessengemeinschaften zu Veranstaltungen zur Verfügung. Für regelmäßige Veranstaltungen (Übungstermine von Sport- oder sonstigen Vereinen, Verbänden und Interessengemeinschaften, Versammlungen der örtlichen Vereine, Verbände und Interessengemeinschaften, die als gemeinnützig anerkannt bzw. Mitglied im Kreissportbund Einbeck-Northeim sind) sowie bei Veranstaltungen, bei denen keine Einnahmen erzielt werden, unentgeltlich. Bei Veranstaltungen, bei denen Einnahmen erzielt werden (z.B. Vereinsvergnügen usw.) fallen Benutzungsentgelte nach Maßgabe der gesonderten Gebührensatzung.
Für die übrigen im Gebiet der Gemeinde Kalefeld ansässigen Verbände, Vereine und Interessengemeinschaften gilt dies entsprechend, soweit die Benutzungszeiten dies zulassen.
Darüber hinaus können auch Privatpersonen und Gewerbetreibende die vorgenannten Räumlichkeiten für Familienfeiern, Betriebsveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen, mit Ausnahme von Silvesterfeiern, gegen Zahlung eines Entgelts nach Maßgabe der gesonderten Gebührensatzung (§ 3) benutzen.
Terminabsprachen erfolgen über die jeweiligen Ortsbürgermeister.