Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich. 

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.


Zuständige Abteilungen