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Steuer- und Gebührensätze
Steuer- und Gebührensätze - Stand 01.01.2022
Grundsteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuern betragen seit dem 01.01.2022:
- Grundsteuer A - 420 v.H.
- Grundsteuer B - 420 v.H.
Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit dem 01.01.2022:
- 420 v.H.
Hundesteuer
Die Hundesteuersätze betragen seit dem 01.01.2010:
für den ersten Hund
- 66,00 €
für den zweiten Hund
- 96,00 €
für jeden weiteren Hund
- 124,00 €
für den ersten gefährlichen Hund
- 600,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund
- 1.200,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund
- 1.800,00 €
Abwasserbeseitigung
Die Abwassergebühr für Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und in diese einleiten, beträgt ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2023:
- 3,98 € je Kubikmeter Abwasser
beträgt ab dem 01.01.2024:
4,52 € je Kubikmeter Abwasser
Dezentrale Abwasserbeseitung
- Ausfuhr Abwasser/Fäkalschlamm 30,15 €/m³ zzgl. Transport in das Klärwerk
- Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben 2,01 €/m³ zzgl. Transport in das Klärwerk
Wasserversorgung
Das Wassergeld für die Ortsteile Dögerode, Eboldshausen, Echte, Kalefeld, Oldershausen, Sebexen, Wiershausen und Westerhof beträgt ab dem 01.01.2022:
- bis zum 31.12.2023 3,47 € je Kubikmeter zzgl. von derzeit 7 % Mehrwertsteuer
- ab dem 01.01.2024 3,80 € je Kubikmeter zzgl. von derzeit 7 % Mehrwertsteuer
Auskünfte über die Wasserversorgung der Ortsteile Düderode, Oldenrode und Willershausen erhalten Sie bei der jeweiligen Wasserleitungsgenossenschaft.