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Ausschreibungen (Ex-Ante-Veröffentlichungen)
Ausschreibungen Ex-Ante-Veröffentlichungen
Auftragsvergabe - Ex-ante-Veröffentlichungen
Die Gemeinde Kalefeld ist gemäß § 19 Abs. 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) in ihrer Funktion als Auftraggeber verpflichtet, Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt, zu informieren.