Bekanntmachung "Einziehung einer Teilstücks der "Oldershäuser Straße" in der GEmarkung Echte zum 01.04.2025


Einziehung eines Teilstücks der „Oldershäuser Straße“ in der Gemarkung Echte zum 01.04.2025

Das in der Gemarkung Echte gelegene Teilstück der „Oldershäuser Straße“ (von der Kreuzung „Willershäuser Straße“/ „Kahnweg“, Flur 11 Flurstück 52/1, Gemarkung Echte) bis zur Kreuzung „Bahnhofsweg“ (Flur 3 Flurstück 7/3, Gemarkung Echte) wird zum 01.04.2025 gem. § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) als öffentliche Straße eingezogen. Dieser Bereich der „Oldershäuser Straße“ hat für den öffentlichen Verkehr keine Verkehrsbedeutung mehr.

Mit der Einziehung entfallen gemäß § 8 Abs. 4 NStrG der Gemeingebrauch (§ 14 NStrG) und die widerruflichen Sondernutzungen (§§ 18 ff. NStrG). Einwendungen gegen die Ankündigung der Einziehung wurden nicht erhoben.

Die Einziehungsverfügung (einschließlich des gesamten Einziehungsvorgangs), kann bei der Gemeinde Kalefeld – Bauamt – Kleiner Hagen 4, 37589 Kalefeld (Zimmer 7) während der Dienststunden (Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kalefeld, Kleiner Hagen 4, 37589 Kalefeld einzulegen.