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Bekanntmachung Ortsrat Kalefeld
Ortsratswahl Kalefeld am 12.09.2021
hier: Verlust der Mitgliedschaft
Das bisherige Ortsratsmitglied der Ortschaft Kalefeld, Herr Klaus Oppermann, hat schriftlich den Verzicht auf sein Mandat im Ortsrat Kalefeld zum 30.09.2024 erklärt.
Nach den Vorschriften des § 44 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bleibt der freie Sitz im Ortsrat Kalefeld unbesetzt, da für den Wahlvorschlag der Wählergruppe „Wählergemeinschaft Kalefeld“ -WG Kalefeld- für die Ortsratswahl Kalefeld keine Ersatzperson mehr vorhanden ist.
Die Mitgliedschaft im Ortsrat Kalefeld endet gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes mit der Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Klaus Oppermann. Diese Feststellung hat der Ortsrat der Ortschaft
Kalefeld in seiner nächsten Sitzung zu treffen.