Bekanntmachung Ortsrat Kalefeld


Ortsratswahl Kalefeld am 12.09.2021                   
hier: Verlust der Mitgliedschaft

Das bisherige Ortsratsmitglied der Ortschaft Kalefeld, Herr Klaus Oppermann, hat schriftlich den Verzicht auf sein Mandat im Ortsrat Kalefeld zum 30.09.2024 erklärt.

Nach den Vorschriften des § 44 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bleibt der freie Sitz im Ortsrat Kalefeld unbesetzt, da für den Wahlvorschlag der Wählergruppe „Wählergemeinschaft Kalefeld“ -WG Kalefeld- für die Ortsratswahl Kalefeld keine Ersatzperson mehr vorhanden ist.

Die Mitgliedschaft im Ortsrat Kalefeld endet gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes mit der Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Klaus Oppermann. Diese Feststellung hat der Ortsrat der Ortschaft 
Kalefeld in seiner nächsten Sitzung zu treffen.