Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung


In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kalefeld vom 26.09.2024 wurde die Verordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Kalefeld beschlossen, welche am 12.11.2024 in Kraft getreten ist.

Neben Regelungen zum Anbringen von Hausnummern, dem Verhalten auf Spiel- und Bolzplätzen oder offenem Feuer im Freien, gelten nun insbesondere neue Regelungen zur Haltung von Tieren.

Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, müssen nun ihre Katze von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen. Ausgenommen sind Katzen, die weniger als 5 Monate alt sind. Darüber hinaus muss die Katze nach der Kennzeichnung bei einem Haustierregister, z.B. Tasso, angemeldet werden.

Weitere Informationen und die vollständige Verordnung finden Sie unter: 

Darüber hinaus kann die Verordnung auch in der Gemeindeverwaltung, Kleiner Hagen 4, 37589 Kalefeld, eingesehen werden.