- Bürgerservice
- Leben
- Ortschaften
- BauWirtschaft
Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2022
Jahresabschluss 2022
Der Rat der Gemeinde Kalefeld hat am 13.06.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
a) Der Rat der Gemeinde Kalefeld beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG den vorliegenden Jahresabschluss 2022. Der Jahresüberschuss des Ergebnishaushaltes beträgt 557 .164,20 €.
b) Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung.
c) Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 557.164,20 € wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG in Verbindung mit § 24 KomHKVO zum Ausgleich des bestehenden doppischen Fehlbetrages in Höhe von 53.706,81 €verwendet.
Mit dem darüber hinaus verbleibenden Betrag in Höhe von 503.457,39 € wird eine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildet.
Der Jahresabschluss 2022 liegt mit allen Bestandteilen des Anhangs, ausgenommen die Forderungsübersicht, gemeinsam mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Northeim in der Zeit
vom 01.08. bis einschließlich 09.08.2024
in der Gemeindeverwaltung Kalefeld, Verwaltungsstelle Kalefeld, Kleiner Hagen 4, Zimmer 4, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.