Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2022


Jahresabschluss 2022

Der Rat der Gemeinde Kalefeld hat am 13.06.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

a) Der Rat der Gemeinde Kalefeld beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG den vorliegenden Jahresabschluss 2022. Der Jahresüberschuss des Ergebnishaushaltes beträgt 557 .164,20 €.

b) Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung.

c) Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 557.164,20 € wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG in Verbindung mit § 24 KomHKVO zum Ausgleich des bestehenden doppischen Fehlbetrages in Höhe von 53.706,81 €verwendet.
Mit dem darüber hinaus verbleibenden Betrag in Höhe von 503.457,39 € wird eine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildet.

Der Jahresabschluss 2022 liegt mit allen Bestandteilen des Anhangs, ausgenommen die Forderungsübersicht, gemeinsam mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungs­amtes des Landkreises Northeim in der Zeit 

vom 01.08. bis einschließlich 09.08.2024 

in der Gemeindeverwaltung Kalefeld, Verwaltungsstelle Kalefeld, Kleiner Hagen 4, Zimmer 4, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.